Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 21. August 2026
Diese AGB gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der RainDoc (Anbieter: Dr. Eckart Grünhagen, Einzelunternehmen), insbesondere für Software, Lizenzen und Abonnements. Mit Absenden Ihrer Bestellung erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.
1. Geltungsbereich
Unsere AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Verträge mit unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an – es sei denn, wir haben sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die AGB gelten vorrangig für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (z. B. landwirtschaftliche Betriebe, Berater, Institutionen, Behörden, Verbände). Soweit Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Vertragspartner sind, gelten die gesonderten Regelungen in §§ 9 und 10 sowie die dort genannten Verbraucherschutzvorschriften; im Übrigen gelten diese AGB, soweit sie den zwingenden Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
2. Preise, Zahlung & Abonnements
Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Es gibt drei Tarife:
- RainDoc Jahresabo (vollständiger Funktionsumfang über raindoc.app) zum vereinbarten Preis pro Kalenderjahr (brutto, inkl. gesetzlicher MwSt.).
- RainDoc Felder-Tarif (reduzierter Funktionsumfang über felder.raindoc.app: DWD-Tagesbericht und Felderverwaltung) mit einer kostenlosen Testphase von 30 Tagen; im Anschluss wird der Zugang gegen Verlängerung zum vereinbarten Preis fortgeführt. Ohne Verlängerung wird der Zugang nach Ablauf der Testphase automatisch deaktiviert.
- RainDoc Verband-Portal (lesender Zugriff auf die Beregnungsdaten der dem Verband zugeordneten Mitglieder sowie die Anlage von Abrechner-Zugängen). Der Tarif besteht aus zwei Bestandteilen: einer Grundgebühr zum vereinbarten Preis pro Kalenderjahr und einer zusätzlichen Platzgebühr zum vereinbarten Preis pro Kalenderjahr für jeden vom Verband angelegten Abrechner-Zugang. Näheres regelt § 2a.
- Laufzeit: Jede Vertragsperiode endet zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Bei einem unterjährigen Vertragsabschluss läuft das erste Jahr als Rumpfperiode bis zum 31. Dezember; der vereinbarte Preis wird auch in diesem Fall in voller Höhe und ohne anteilige Reduzierung berechnet.
- Automatische Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich am 1. Januar automatisch um ein weiteres Kalenderjahr (12 Monate, zum vereinbarten Preis), sofern es nicht fristgerecht gekündigt wurde (§ 3).
- Zahlung: Die Abogebühr ist jährlich im Voraus fällig. Die Verlängerung wird zum Stichtag automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) eingezogen; die Rechnung wird per E-Mail im ZUGFeRD/Factur-X-Format zugestellt.
- Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen und eigene Finanzierungskosten in Rechnung zu stellen.
2a. Ergänzende Regelungen zum RainDoc Verband-Portal
Für Verbände, Körperschaften und vergleichbare Zusammenschlüsse, die das RainDoc Verband-Portal nutzen, gelten ergänzend zu § 2 die folgenden Bestimmungen. Der Verband ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; § 9 (Widerruf) findet auf ihn keine Anwendung.
- Grundgebühr: Die Nutzung des Verband-Portals setzt eine gültige Grundgebühr zum vereinbarten Preis pro Kalenderjahr voraus. Vor deren Bezahlung können keine Abrechner-Zugänge angelegt werden. Für die Laufzeit und die automatische Verlängerung gilt § 2 entsprechend.
- Platzgebühr je Abrechner: Für jeden vom Verband angelegten Abrechner-Zugang wird eine Platzgebühr zum vereinbarten Preis pro Kalenderjahr fällig. Sie wird bei der Anlage sofort in voller Höhe berechnet – auch dann, wenn die Anlage unterjährig erfolgt; eine anteilige Reduzierung findet nicht statt. Mit der jeweils nächsten Verlängerung wird die Platzgebühr für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Abrechner-Zugänge gemeinsam mit der Grundgebühr berechnet.
- Eigenständiges Abonnement der Abrechner: Die Platzgebühr berechtigt den Verband zur Anlage des Zugangs. Sie beinhaltet nicht die Nutzung von RainDoc durch den Abrechner selbst. Der angelegte Abrechner schließt hierfür ein eigenes RainDoc Jahresabo nach § 2 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab; bis dahin steht ihm kein Vollzugriff zu. Ein Anspruch des Verbands auf Erstattung der Platzgebühr besteht auch dann nicht, wenn der Abrechner kein Abonnement abschließt.
- Beendigung einzelner Zugänge: Der Verband kann von ihm angelegte Abrechner-Zugänge jederzeit beenden. Hat der Abrechner noch kein eigenes Abonnement abgeschlossen, wird sein Zugang deaktiviert; bestehende Daten bleiben erhalten. Hat er bereits abgeschlossen, wirkt die Beendigung nach Maßgabe des § 3 zum Ende der laufenden Vertragsperiode. In beiden Fällen entfällt die Platzgebühr erst ab der nächsten Verlängerung; eine Erstattung bereits gezahlter Platzgebühren für die laufende Periode ist ausgeschlossen.
- Verantwortlichkeit für die angegebenen Daten: Der Verband ist dafür verantwortlich, dass die bei der Anlage angegebenen Kontaktdaten – insbesondere die E-Mail-Adresse – zutreffend sind und er zur Angabe berechtigt ist. Solange ein Abrechner-Zugang noch kein eigenes Abonnement hat, kann der Verband eine fehlerhafte E-Mail-Adresse im Portal selbst korrigieren; hierfür fällt keine weitere Platzgebühr an.
- Ende der Grundgebühr: Endet die Grundgebühr des Verbands, entfallen der Portal-Zugang und sämtliche Platzgebühren. Die eigenständigen Abonnements der Abrechner nach § 2 bleiben hiervon unberührt und laufen unverändert weiter.
3. Vertragslaufzeit, Zugang und Kündigung
Das Abonnement beginnt mit der Aktivierungsbestätigung und läuft jeweils bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres (§ 2). Beim Felder-Tarif beginnt die kostenlose 30-Tage-Testphase mit der Registrierung; die kostenpflichtige Laufzeit beginnt erst mit der ersten Verlängerung und folgt anschließend ebenfalls dem Kalenderjahr-Rhythmus. Der Zugang zur Plattform besteht für die gesamte gebuchte und bezahlte Laufzeit – auch nach Kündigung bis zum Ende der laufenden Periode (31. Dezember).
- Kündigung zum Jahresende: Eine Kündigung ist jederzeit möglich, wirkt aber stets erst zum Ende des laufenden Kalenderjahres (31. Dezember). Sie muss spätestens am 30. November des laufenden Jahres bei uns eingegangen sein. Geht die Kündigung später ein, verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Kalenderjahr; die nächste mögliche Kündigung wirkt dann zum 31. Dezember des Folgejahres.
- Kündigungsweg: Die Kündigung kann bequem über die Schaltfläche „Abo" im eingeloggten Kundenbereich oder formlos per E-Mail an info@raindoc.app erklärt werden.
- Erstattung: Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge für die laufende Periode ist ausgeschlossen. Der Zugang bleibt nach Kündigung bis zum 31. Dezember vollständig erhalten und wird erst zum Jahreswechsel deaktiviert. Dies gilt auch für die Grund- und Platzgebühren des Verband-Portals (§ 2a).
- Verband-Portal: Der Verband kann die Grundgebühr nach den vorstehenden Regelungen kündigen; die Kündigung erfasst zugleich sämtliche Platzgebühren. Die Beendigung einzelner Abrechner-Zugänge richtet sich nach § 2a.
- Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden wir den Kunden schriftlich mahnen. Bleibt die Zahlung nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen aus, sind wir berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
- Datenexport: Nach Vertragsende hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Danach werden alle Daten unwiderruflich gelöscht.
- Datenspeicherung und Drittlandtransfer: Kundendaten werden in der MongoDB Atlas-Datenbank gespeichert, betrieben von MongoDB, Inc. (USA) auf Servern in der EU (AWS eu-west-1, Belgien). Da MongoDB, Inc. ein US-Unternehmen ist, kann ein Zugriff auf Daten durch US-Behörden nach dem US CLOUD Act nicht vollständig ausgeschlossen werden. Als Rechtsgrundlage für diesen Drittlandtransfer dienen EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
4. Verfügbarkeit und Wartung
Wir stellen den Dienst mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, gemessen außerhalb geplanter Wartungsfenster. Diese Angabe ist eine Zielgröße und begründet keine Garantie, kein Service-Level-Agreement (SLA) und keinen verschuldensunabhängigen Erfüllungsanspruch.
- Wartung: Geplante Wartungsarbeiten werden möglichst mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder Plattformhinweis angekündigt, soweit möglich außerhalb der Hauptnutzungszeiten. Wartungsfenster gelten nicht als Ausfallzeit.
- Störungen: Bei ungeplanten Störungen arbeiten wir im Rahmen des Zumutbaren an der Behebung. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte Antwortzeiten oder Schadensersatz wegen vorübergehender Ausfälle, Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen besteht nicht, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Im Übrigen gilt § 7.
- Höhere Gewalt und Drittursachen: Bei Störungen durch höhere Gewalt oder außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs liegende Umstände (z. B. Ausfall von Rechenzentren, Netzbetreibern, Cloud- oder Zahlungsdienstleistern, Cyberangriffe Dritter, behördliche Anordnungen, Streik, Naturereignisse, Pandemien) sind wir von der Leistungspflicht befreit, solange die Störung andauert. Etwaige Fristen verlängern sich angemessen.
- Änderungen: Wir behalten uns vor, den Funktionsumfang der Plattform weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern der vertragliche Kernzweck (Dokumentation und Verwaltung von Beregnungs- bzw. Felddaten) im Wesentlichen erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen bestehender Kernfunktionen werden mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen kommuniziert. Ein Anspruch auf Beibehaltung einzelner Features, Schnittstellen oder Darstellungsformen besteht nicht.
5. Lizenzbedingungen
Mit Abschluss eines Abonnements erhalten Sie eine einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der gehosteten RainDoc-Plattform (Web-Anwendung unter raindoc.app/felder.raindoc.app sowie der zugehörigen iOS-App) für die Dauer des Abonnements.
- Die Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder das Zugänglichmachen der Plattform an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich vertraglich vorgesehen (z. B. Freigabe an zugeordnete Beregner oder Verbandszugänge).
- Die Plattform und die zugehörige Software sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verletzung wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
- Änderungen, Dekompilierung, Reverse Engineering oder die Nutzung von Plattform-Inhalten, Schnittstellen oder Dokumentationen als Grundlage für eine eigene konkurrierende Software sind nicht erlaubt, soweit nicht zwingendes Recht (§§ 69d, 69e UrhG) etwas anderes vorsieht.
- Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Plattform für jeden konkreten Anwendungszweck geeignet oder mit jeder Endgeräte-/Browser-Kombination, jedem Betriebssystem oder jeder Drittsoftware kompatibel ist.
- RainDoc ist ein Dokumentations- und Verwaltungswerkzeug. Die Software erbringt keine landwirtschaftliche, wasserwirtschaftliche, behördliche oder rechtliche Beratung. Entscheidungen über Beregnung, Wassernutzung, Meldungen an Behörden oder Verbände sowie betriebliche Maßnahmen trifft der Kunde allein und in eigener Verantwortung.
6. Gewährleistung
Wir bemühen uns, die Plattform im Rahmen des Standes der Technik funktionsfähig bereitzustellen. Ein Anspruch auf völlige Fehlerfreiheit besteht nicht.
- Mängelrüge: Bei Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich und nachvollziehbar zu melden (Beschreibung, Zeitpunkt, Reproduktionsschritte). Wir werden gemeldete, reproduzierbare Fehler in angemessener Frist nach billigem Ermessen beheben (Nachbesserung). Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit, Remote-Support vor Ort oder individuelle Anpassungen besteht nicht.
- Vorrang der Nachbesserung: Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist die Nacherfüllung auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Unternehmer den Vertrag außerordentlich kündigen; weitergehende Mängelansprüche sind – vorbehaltlich § 7 – ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Unternehmern beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung bzw. Auftreten des Mangels, soweit gesetzlich zulässig.
- Ausschlüsse: Keine Mängelansprüche bestehen bei Fehlern, die auf unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Systemumgebung, Eingriffe Dritter, vom Kunden gelieferte Daten/Inhalte, fehlende Mitwirkung (§ 8) oder auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.
- Drittinhalte und Prognosen: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung von Daten Dritter (insbesondere Wetter- und Niederschlagsdaten des DWD oder vergleichbarer Quellen), von Importen des Kunden (z. B. Feldgrenzen, Stammdaten) sowie von modellbasierten Auswertungen, Prognosen oder Hinweisen übernehmen wir keine Gewähr. Solche Angaben dienen ausschließlich der Unterstützung und ersetzen keine eigene Prüfung.
- Verbraucher: Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt, soweit zwingendes Recht nichts anderes zulässt.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
Es gelten die nachfolgenden Haftungsregelungen. Sie sind zentraler Bestandteil des Vertrags und tragen dem Umstand Rechnung, dass RainDoc von einem Einzelunternehmen zu einem begrenzten Entgelt als Software-as-a-Service erbracht wird.
7.1 Unbeschränkte Haftung
Wir haften unbeschränkt – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer von uns ausdrücklich und schriftlich übernommenen Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Zusätzliche Beschränkungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)
Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend und vorrangig:
- Ausschluss leichter Fahrlässigkeit im Übrigen: Soweit nicht Ziffer 7.1 oder 7.2 eingreift, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.
- Haftungshöchstbetrag: Soweit eine Haftung nach Ziffer 7.2 besteht, ist sie je Schadensfall und je Kalenderjahr der Höhe nach begrenzt auf die vom betroffenen Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns tatsächlich gezahlten Netto-Entgelte für den betroffenen Tarif, höchstens jedoch auf den Betrag einer Jahresgebühr dieses Tarifs. Bei mehreren Ansprüchen aus demselben Lebenssachverhalt gilt der Höchstbetrag nur einmal.
- Ausgeschlossene Schadensarten: Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, reputationsbezogene Schäden sowie für den Verlust von Daten ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Beim Datenverlust gilt dies insbesondere, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine angemessenen, dem Stand der Technik entsprechenden eigenen Sicherungskopien gefertigt und dadurch zur Schadensminderung beigetragen hat.
- Keine Erfolgshaftung: Wir haften nicht für den wirtschaftlichen, wasserwirtschaftlichen, agronomischen oder behördlichen Erfolg der Nutzung (einschließlich Ernteerträge, Wassereinsparung, fristgerechter oder inhaltlich korrekter Meldungen an Dritte).
- Dritte und Infrastruktur: Für Leistungen, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Rechtsverstöße von Drittanbietern (z. B. Hosting, Datenbank, Zahlungsabwicklung, Push-Dienste, E-Mail-Versand, App-Stores) haften wir nur, soweit uns ein eigenes Auswahl- oder Überwachungsverschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden gegen den jeweiligen Dritten zu richten, soweit möglich.
7.4 Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften unberührt. Die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 7.2 gilt auch gegenüber Verbrauchern; weitergehende Ausschlüsse der Ziffer 7.3 finden auf Verbraucher keine Anwendung, soweit sie zwingendem Recht widersprechen.
7.5 Erfüllungsgehilfen und Personenidentität
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie – soweit der Vertrag mit dem Einzelunternehmen RainDoc / Dr. Eckart Grünhagen geschlossen wird – zugunsten der Person des Inhabers in seiner privaten und unternehmerischen Eigenschaft, soweit gesetzlich zulässig. Eine über das Unternehmensvermögen hinausgehende persönliche Inanspruchnahme des Inhabers für vertragliche Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht (insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) entgegensteht.
7.6 Verjährung
Schadensersatzansprüche von Unternehmern verjähren – mit Ausnahme der in Ziffer 7.1 genannten Fälle – innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren ab dem schädigenden Ereignis, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche kürzere Fristen bleiben unberührt.
8. Mitwirkungspflichten, Datensicherung und Freistellung
- Zugangsdaten: Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Berechtigungen nur an befugte Personen und informiert uns unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Handlungen unter seinen Zugangsdaten gelten bis zum Zugang einer Missbrauchsmeldung als ihm zugerechnet, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
- Eigene Prüfung und Datensicherung: Der Kunde prüft alle Ein- und Ausgaben auf Plausibilität und fertigt in angemessenen Abständen eigene Sicherungskopien exportierbarer Daten. Die Plattform ersetzt kein eigenständiges betriebliches Backup- und Archivkonzept des Kunden (insbesondere nicht für steuer-, wasser- oder förderrechtliche Aufbewahrungspflichten).
- Inhalte des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass von ihm eingestellte Daten, Dateien und Angaben (einschließlich personenbezogener Daten Dritter, Feldgeometrien, Belegfotos) rechtmäßig sind, er über die erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter oder Gesetze verletzt werden.
- Freistellung: Der Kunde stellt uns und den Inhaber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform, aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder aus der Verletzung dieser AGB durch den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Mitwirkung bei Störungen: Der Kunde wirkt bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang mit (Auskünfte, Logs, Testdaten ohne unnötige personenbezogene Inhalte).
9. Widerruf & Testphase
Für Unternehmer (z. B. landwirtschaftliche Betriebe, Berater, Institutionen, Behörden, Beregnungs- und Wasserverbände sowie sonstige Körperschaften etc.): Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Stattdessen bieten wir vor Abschluss eines kostenpflichtigen Abos eine kostenlose Testphase. Es gilt ausschließlich die Erstattungsregelung in § 3 (keine Erstattung bereits gezahlter Beträge für die laufende Periode).
Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Dr. Eckart Grünhagen
Am Osterholz 1, 29525 Uelzen
E-Mail: info@raindoc.app
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular unten verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Besonderer Hinweis bei sofortigem Dienstleistungsbeginn
Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren, haben Sie uns einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Dr. Eckart Grünhagen, Am Osterholz 1, 29525 Uelzen, E-Mail: info@raindoc.app
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: ___________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________
Unterschrift (nur bei schriftlicher Mitteilung): ___________________
Datum: ___________________
10. Folgen des Widerrufs (nur für Verbraucher)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen über dasselbe Zahlungsmittel. Der Zugang zur Plattform wird mit Eingang des Widerrufs deaktiviert. Bereits erstellte Daten können bis zur Deaktivierung exportiert werden.
11. Gerichtsstand & Erfüllungsort
Erfüllungsort und – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat – ausschließlicher Gerichtsstand ist Uelzen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände (insbesondere für Verbraucher) bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates eines Verbrauchers Vorrang haben.
13. Anerkennung und Änderungen
Mit der Registrierung, der ersten Installation oder der Nutzung eines RainDoc-Abos akzeptieren Sie diese Lizenz- und Geschäftsbedingungen in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, technische oder wirtschaftliche Weiterentwicklung). Über wesentliche Änderungen informieren wir den Kunden in Textform (z. B. E-Mail) mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung und nutzt den Dienst nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf werden wir in der Mitteilung gesondert hinweisen. Bei fristgerechtem Widerspruch sind wir berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu beenden; bereits gezahlte Entgelte für die dann nicht mehr nutzbare Restlaufzeit werden in diesem Fall anteilig erstattet.